Am 16. April 2021 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnungen (EU) 2021/616 und (EU) 2021/618 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005&„Verordnungen über die Grenzwerte von Pestizidrückständen“ veröffentlicht Im Essen.&Zitat; Ein Teil der Änderung besteht darin, die Rückstandshöchstmengen von 10 Pestiziden wie Benalaxyl in einigen Lebensmitteln zu ändern, und einige der überarbeiteten Grenzwerte sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Diese Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Pestizidname | Art von Essen | Rückstandshöchstgrenze(mg/kg) |
Benalaxyl | Nüsse | *0.01 |
Tomate | *0.02 | |
Fluopicolid
| Wurzelgemüse | *0.01 |
Kohlrabi | 0.3 | |
proquinazid | Wurzelgemüse Zwiebelgemüse | *0.01 |
Pyridalyl | Hopfenhonig und Bienenprodukte | *0.05 |
